BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Rechtlicher Schutz des Wolfes

Der Wolf (Canis lupus) ist eine gesetzlich geschützte Art gemäß Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie. Diese europarechtliche Vorgabe wird durch § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt und der Wolf somit besonders und streng geschützt. Verboten ist jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen. 

Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/themen_projekte/natur_und_artenschutz/wolf/rechtlicher_schutz/